Wichtige gesetzliche Änderung: Barrierefreiheit für Websites – Unternehmen und Vereine
Zum 28. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft. Kein Panik. Hier könnten Sie sich informieren und Ihre Website testen:
Noch mehr dazu:
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – was heißt das eigentlich? https://avida-design.de/barrierefreiheit-websites-2025/
- Website kostenlos testen: https://accessibe.com/accessscan
- https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/wie-barrierefrei-ist-meine-website-test
- https://www.e-recht24.de/barrierefreiheit.html
Ist mein Unternehmen oder mein Verein davon betroffen?
Wirtschaftsakteure, wie Vereine und Verbände mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz/Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro sind von den Regelungen des BFSG für Dienstleistungen ausgenommen. Vollzeitmitarbeitende zählen dabei ganz, Teilzeitmitarbeitende nur anteilig und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sind nicht zu berücksichtigen.
Darüber hinaus gelten Ausnahmen grundsätzlich und dauerhaft für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter), die Dienstleistungen erbringen. Diese sind von der sofortigen Umsetzungspflicht befreit, wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Dennoch werden auch sie dazu angehalten, schrittweise barrierefreie Maßnahmen zu integrieren.
Wichtig: Don’t Panic!
Geraten Sie nicht in Panik, wenn Sie E-Mails oder Anrufe erhalten, die besagen, dass Ihre Website nicht konform ist. Das ist wieder die Panikmache, die mit der Datenschutz-Grundverordnung betrieben wurde.
Googeln Sie Ihre Fragen, fragen Sie Ihre Kollegen, fragen Sie sogar KI. Gerne können Sie mir auch eine E-Mail schreiben. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, Geld zu bezahlen, das Sie nicht brauchen.
Was versteht man unter Barrierefreiheit bei Websites?
Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass eine Website für alle Menschen zugänglich ist – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, technischer Ausstattung oder individuellen Fähigkeiten. Es geht nicht nur um „Menschen mit Behinderung“, sondern auch um ganz alltägliche Dinge: eine wackelige Internetverbindung, grelles Sonnenlicht auf dem Bildschirm oder eine Maus, die den Geist aufgibt. Kurz: Barrierefreiheit ist digitale Inklusion.
Wann ist eine Website barrierefrei?
Eine Website gilt als barrierefrei, wenn sie den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entspricht – idealerweise auf Level AA. In der Praxis heißt das: Sie ist verständlich, navigierbar, lesbar und bedienbar – auch mit Screenreadern, Tastatur oder auf mobilen Geräten. Barrierefreiheit ist also kein Zustand, sondern ein Prozess – und immer Teil von gutem Webdesign.
Welche 4 Arten der Barrierefreiheit gibt es?
Barrierefreiheit zeigt sich auf mehreren Ebenen. Die wichtigsten vier Arten sind:
Visuelle Barrierefreiheit
– z. B. durch ausreichend Kontrast, skalierbare Schriftgrößen, Alternativtexte für Bilder.
Motorische Barrierefreiheit
– etwa durch Tastatursteuerung, klickbare Flächen mit ausreichend Abstand.
Kognitive Barrierefreiheit
– einfache Sprache, klare Struktur, verständliche Inhalte.
Auditive Barrierefreiheit
– z. B. durch Untertitel, Transkripte oder visuelle Hinweise bei Audio-Inhalten.
Ist Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, und das nicht nur für öffentliche Einrichtungen. In Deutschland gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für öffentliche Stellen ist digitale Barrierefreiheit bereits Pflicht. Ab 2025 wird sie auch für viele private Unternehmen zur Voraussetzung – etwa im E-Commerce. Wer jetzt barrierefrei denkt, ist nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite, sondern zeigt auch soziale Verantwortung und verbessert die Reichweite sowie Benutzerfreundlichkeit seiner Website.