Wichtige gesetzliche Änderung: Barrierefreiheit für Websites – Unternehmen und Vereine
Zum 28. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft. Kein Panik. Hier könnten Sie sich informieren und Ihre Website testen:
Noch mehr dazu:
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – was heißt das eigentlich? https://avida-design.de/barrierefreiheit-websites-2025/
- https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/wie-barrierefrei-ist-meine-website-test
Ist mein Unternehmen oder mein Verein davon betroffen?
Wirtschaftsakteure, wie Vereine und Verbände mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz/Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro sind von den Regelungen des BFSG für Dienstleistungen ausgenommen. Vollzeitmitarbeitende zählen dabei ganz, Teilzeitmitarbeitende nur anteilig und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sind nicht zu berücksichtigen.
Darüber hinaus gelten Ausnahmen grundsätzlich und dauerhaft für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter), die Dienstleistungen erbringen. Diese sind von der sofortigen Umsetzungspflicht befreit, wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Dennoch werden auch sie dazu angehalten, schrittweise barrierefreie Maßnahmen zu integrieren.
Wichtig: Don’t Panic!
Geraten Sie nicht in Panik, wenn Sie E-Mails oder Anrufe erhalten, die besagen, dass Ihre Website nicht konform ist. Das ist wieder die Panikmache, die mit der Datenschutz-Grundverordnung betrieben wurde.
Googeln Sie Ihre Fragen, fragen Sie Ihre Kollegen, fragen Sie sogar KI. Gerne können Sie mir auch eine E-Mail schreiben. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, Geld zu bezahlen, das Sie nicht brauchen.